Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen von KASEFILM
(Katja und Sebastian Kolodziej)
Aufträge werden zu den nachfolgenden Bedingungen ausgeführt. Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt wird. Die vorliegenden AGB können jederzeit auf der Internetseite eingesehen werden. KASEFILM ist berechtigt, die vorliegenden AGB sowie sämtliche weitere Vertragsbestandteile jederzeit zu ändern. Der Auftraggeber kann innerhalb von 10 Tagen nach Bekanntwerden schriftlich widersprechen. Widerspricht er nicht, gelten die Änderungen als angenommen.
Vertragsschluss
Verträge zwischen KASEFILM und dem Auftraggeber kommen erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung zustande, die auch per Email erfolgen kann. Aus dieser ergibt sich auch der Leistungsumfang, den KASEFILM zu erbringen hat. Dies basiert auf einem ausführlichen Briefing und einer Leistungsbeschreibung, die der Auftraggeber unaufgefordert vor der Auftragsbestätigung KASEFILM zur Verfügung stellt. Kostenvoranschläge von KASEFILM sind unverbindlich. Kostenerhöhungen braucht KASEFILM nur anzuzeigen, wenn eine Überschreitung der ursprünglich veranschlagten Gesamtkosten um mehr als 10% zu erwarten ist. Verbindliche Preisangaben werden erst in Einzelgesprächen mit dem Auftraggeber nach der Bedarfsermittlung gemacht. KASEFILM bestimmt den Einsatz der Mitarbeiter nach Verfügbarkeit und behält sich das Recht vor eventuell notwendigen Austausch vorzunehmen oder im Einzelfall an einen Kooperationspartner abzutreten. Der Auftraggeber darf KASEFILM für die Aufnahmearbeiten nur solche Objekte und Vorlagen überlassen, zu deren Verwendung er berechtigt ist und die frei sind von Rechten Dritter. Der Auftraggeber hat KASEFILM von Ersatzansprüchen Dritter freizustellen, die aus der Verletzung dieser Pflicht resultieren.
Preise & Zahlungsbedingungen
Die Preise sind in Euro zzgl. der gesetzlichen MwSt. Die kalkulierte Arbeitszeit pro Drehtag beträgt max. 8 Stunden. Wird die für die Aufnahmearbeiten vorgesehene Zeit aus Gründen, die KASEFILM
oder in dessen Auftrag Arbeitende nicht zu vertreten haben, wesentlich überschritten (z.B.: wegen Fehlens der Aufnahmeobjekte, wegen fehlender oder mangelhafter Vorbereitung der Aufnahmeobjekte,
durch Witterungsverhältnisse bei Außenaufnahmen usw.), so ist ein vereinbartes Pauschalhonorar entsprechend zu erhöhen. Ist ein Zeithonorar vereinbart, so erhält KASEFILM oder in dessen Auftrag
Arbeitende auch für die Zeit, um die sich die Aufnahmearbeiten verlängern, den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz. KASEFILM ist im Auftrag des Auftraggebers vermittelnd tätig. Kosten, die im
Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung anfallen (örtliche Abgaben, Sozialleistungen, Gema-Gebühren, …) sind vom Auftraggeber zu tragen. Verlangt der Auftraggeber ausdrücklich den
Abschluss einer bestimmten Versicherung, so hat er dies spätestens bei der Auftragsbestätigung KASEFILM mitzuteilen und die Kosten hierfür zu tragen.
Die Rechnungsstellung erfolgt unverzüglich nach Erbringung der Leistung. KASEFILM behält sich das Recht vor, in Einzelfällen von dieser Bedingung abzuweichen und je nach Art und Umfang eine
Vorauszahlung zu berechnen. Das Honorar/ Rechnungssumme ist spätestens binnen 2 Wochen nach Rechnungsstellung zu zahlen, soweit in der Rechnung keine kürzere Zahlungsfrist angegeben ist. Nach
einer Mahnung kommt der Auftraggeber in Verzug. Nach Eintritt des Verzugs ist die Rechnungssumme mit 10% p.a. zu verzinsen. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur
gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Auftraggebers zulässig. Mahnspesen und die Kosten (auch außergerichtlicher) anwaltlicher Intervention gehen zu Lasten
des Auftraggebers.
Wird ein Auftrag aus Gründen, die nicht von KASEFILM oder in dessen Auftrag Arbeitende zu vertreten sind, nicht ausgeführt, so kann KASEFILM (ohne dass es eines Schadensnachweises bedürfte) ein Ausfallhonorar in Höhe von 30% / 50% / 100% des vereinbarten Honorars, je nach Zeitpunkt des Rücktritts, und 100% von bereits angefallenen Produktions-/ Nebenkosten (z.B. Reise- Mietkosten etc.) berechnen (siehe Vertragsrücktritt). Das vereinbarte Honorar/ Rechnungssumme ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Bildmaterial nicht veröffentlicht wird.
Eigentumsvorbehalt und Übergang Rechte
Alle gelieferten Werke bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Honorars Eigentum von KASEFILM. Erst nach vollständiger Bezahlung gehen alle Nutzungsrechte auf den Auftraggeber
über. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte, auch nicht auf andere Konzern- oder Tochterunternehmen, zu übertragen, sofern
nicht ausdrücklich abweichende Regelungen schriftlich vereinbart werden. Dem Bildmaterial/ fertigen Filmwerk wird an geeigneter Stelle als Urheberhinweis der Name oder das Logo von KASEFILM/
Urhebers hinzugefügt. Der Auftraggeber darf sich beliebig viele Kopien für eigene Zwecke herstellen, insofern er sich an das übergebene Datenformat hält und ein Copyright-Vermerk von
KASEFILM auf dem Datenträger sichtbar ist. Änderungen an dem fertigen Filmwerk bedürfen der schriftlichen Freigabe von KASEFILM. Etwaige Musiklizenzen werden im Auftrag des Auftraggebers gekauft
und bei Abgabe des Projektes dem Auftraggeber übergeben.
Lieferzeiten und Termine
Alle von KASEFILM genannten Liefertermine sind keine Fixtermine, werden aber bestmöglich eingehalten. In Fällen höherer Gewalt oder Verzögerungen durch Zulieferer verschieben sich die
vereinbarten Termine um die Dauer der Behinderung. Dauert diese Behinderung länger als 3 Monate an und hat der Auftraggeber eine angemessene Nachfrist gesetzt, so ist er berechtigt hinsichtlich
des noch nicht erfüllten Teilbereiches vom Vertrag zurückzutreten.
Produktabnahme
Im Rahmen der Abnahme werden eventuelle Korrekturen des Auftraggebers protokolliert und zeitnah umgesetzt. Die erste Korrekturschleife ist kostenfrei, sofern sie nicht durch den Auftraggeber
verschuldet wurde und grundlegende konzeptionelle Änderungen vorgenommen werden. Kostenpflichtige Änderungen werden nach dem aktuellen Stundensatz abgerechnet. Nach erfolgter Abnahme seitens des
Auftraggebers, darf KASEFILM das fertige Werk zu eigenen Werbezwecken (z.B. Internetseite, Showreel) nutzen. Dieser Bestimmung kann vor der Auftragserteilung widersprochen werden. Nach Abnahme
gilt das Projekt als abgeschlossen und mit der Übergabe des Werkes, werden auch alle Layouts, Rohmaterial und Fotos nicht weiter archiviert. Falls eine Archivierung gewünscht ist, muß dies im
Vorfeld schriftlich vermerkt werden. Die über den Auftraggeber gesammelten Daten werden nur für eigene Zwecke zur Fertigstellung des Werkes verwendet und nicht an Dritte weitergegeben.
Haftung
KASEFILM haftet dem Auftraggeber lediglich für vorsätzliche oder grob fahrlässig verursachte Schäden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Leichtfahrlässigkeit oder Übernahme
von Haftung für Handlung und Arbeitsmaterial von Zulieferern ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht im Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Für Mängel, die auf
unrichtige oder ungenaue Anweisungen des Auftraggebers zurückzuführen sind, wird nicht gehaftet. Für den Verlust von Daten und Programmen haftet KASEFILM insoweit nicht, als der Schaden darauf
beruht, dass es der Auftraggeber unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verlorengegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden
können.
Im Falle von notwendiger Anmietung von Equipment oder Räumlichkeiten, sowie weiterer Dritter tritt KASEFILM nur als „Vermittler“ auf. Vertragspartner des Dritten ist der Auftraggeber.
Vertragsrücktritt
Tritt der Auftraggeber vom Vertrag zurück, sind 30% des vereinbarten Honorars und 100% von bereits angefallenen Nebenkosten zu entrichten. Beim Rücktritt in der Zeit nach dem 10. Tag vor
Leistungsbeginn, sind 50% des vereinbarten Honorars und 100% von bereits angefallenen Nebenkosten zu entrichten. Beim Rücktritt innerhalb von 24 Stunden vor Leistungsbeginn sind 100% der
Rechnungssumme zu entrichten.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.
Diese AGB gelten ab dem 11.05.2015, alle früheren AGB verlieren ihre Gültigkeit.